Thema Tiefpreisgarantie / Tiefstpreisgarantie

"Tiefpreisgarantie" oder "Tiefstpreisgarantie"

 

Mit so etwas fangen wir hier erst gar nicht an. Fast jeder Produkthersteller gibt Preisempfehlungen und teilt seinen Händlern mit, um wie viel er sie maximal unterschritten sehen möchte. Daran halten wir uns aus gutem Grund. Erstens respektieren wir die Wünsche unserer Lieferanten ebenso wie die unserer Kunden und außerdem werden Preise aus gutem Grund empfohlen. Qualität und Service kann unter einem bestimmten Preisniveau kaum aufrecht erhalten werden. Vorgegeben kann man das zwar, denn es gibt ja inzwischen zahlreiche Vermarktungstools. die jeden Händler als perfekt bescheinigen, so lange sie dafür bezahlen. Betrachten Sie stabile Preise als soziales Bollwerk gegen Niedriglöhne und Garant für handwerkliche Serviceleistungen auf die Sie sich auch noch morgen verlassen können. Wir zahlen Mitarbeiten auch deutlich über den Mindestlöhnen! (Ausnahme: der Geschäftsführer, der muss jedes auftretende Defizit durch persönliche Selbstausbeutung abfangen)

Außerdem möchten wir uns nicht dem Risiko aussetzen abgemahnt zu werden wegen unlauterer Werbung mit solchen zweifelhaften "Preisgarantien". Achten Sie bitte darauf, wie diese häufig gegeben werden. Sie müssen klar erkennbar beim Angebot (also eigentlich fast noch im gleichen Satz) alle "Bedingungen" für diese Garantien in klar verständlicher Umgangssprache enthalten. Diese Garantie muss, wenn keine gut erkennbaren Hinweise gegeben wurden, praktisch frei von Einschänkungen sein. Bedingungen im Kleingedrucken oder Nachsatz sind fast immer unzulässig. Ist das der uneingeschränkte Fall? Wohl kaum. Und eine transparente "Tiefstpreisgarantie, wenn sie diese und jene Bedingung erfüllen", werden Sie wohl schwer irgendwo gesehen haben, denn das wäre ja ein Widerspruch.

Und wenn "Niedrigpreise" von einem nicht mit mehrwertsteuerpflichtigen Kleinstgewerbetreibenden gegeben werden, muss die fehlende Mehrwertsteuer überall (im Angebot, im Warenkorb un auf der Rechung) jederzeit deutlich zu lesen sein und nicht nur "fehlen" und so den Preis unlauter drücken.

Also Hand auf's Herz, eine Tiefstpreisgarantie, die Sie auch wirklich erhalten und die auch gleichzeitig noch dem Wettbewerbsrecht entspricht, werden Sie kaum finden. Und wenn, dann stehen solche Preisdumper auf der Abschussliste ihrer Lieferanten oder der Konkurrenz, die sie in der Regel sehr leicht und zu Recht abmahnen können.